Das Wesen eines Vertrages besteht darin, das Verhalten und die wechselseitigen Beziehungen zweier oder mehrere Beteiligter rechtsverbindlich zu koordinieren. Im Rahmen eines Vertrages sichern sich die Vertragsparteien zu, bestimmte Leistungen zu erbringen oder verpflichten sich, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Der Abschluss eines Vertrages setzt immer das Vertrauen voraus, dass sich die Gegenseite an die erteilten Zusagen und übernommenen Verpflichtungen hält und zugesagte Leistungen erbracht werden. Damit dieses Vertrauen nicht enttäuscht wird ist es unerlässlich, die eigenen Interessen und Ziele im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu verfolgen und in klare, rechtsverbindliche Vereinbarungen umzusetzen. Dabei gilt es, juristische Feinheiten zu erkennen und Fallstricke zu vermeiden. Der Laie ist damit oft überfordert.

Durch langjährige Erfahrung sind wir im Vertragsrecht versiert. Wir setzen uns mit den wirtschaftlichen Belangen und den mit einem Vertragsschluss verfolgten Zielen unserer Mandanten auseinander. Wir begleiten und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und setzen Ihre Interessen in maßgeschneiderte vertragliche Formulierungen um. Wir prüfen ihre Verträge und gestalten für sie individuell vertragliche Beziehungen nach ihren wirtschaftlichen Vorgaben.

Selbstverständlich vertreten wir auch die Interessen unserer Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen und unterstützen bei der Durchsetzung und Realisierung vertraglicher Ansprüche.