„Die standardmäßig erteilten Widerrufsbelehrungen zu Immobilienkreditverträgen, die in den Jahren zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, sind bei zahlreichen Kreditinstituten fehlerhaft.
Bisher stand dem Verbraucher das Recht zu, diese Kreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 ohne zeitliche Begrenzung zu widerrufen. Mit Neuregelung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat der Bundestag nunmehr beschlossen, dass dieses unbegrenzte Widerrufsrecht zum 21. Juni 2016 enden solle. Kreditnehmer, die in den Jahren 2002 bis 2010 einen Immobilienkredit bei einer Bank aufgenommen haben, können nunmehr nur noch bis zum 21. Juni 2016 prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung in den abgeschlossenen Verträgen fehlerbehaftet war. An diesem Datum endet das bisher bestehende Widerrufsrecht. Durch erfolgreichen Widerruf der abgeschlossenen Verträge können die Kreditnehmer tausende Euro Zinsen sparen oder eine verbesserte Anschlussfinanzierung zu günstigeren Zinskonditionen erhalten. Weiterer Vorteil ist, dass bei vorzeitiger Beendigung eines Immobilienkredits die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfallen wird. Die betroffenen Kreditinstitute haben den Kreditnehmern vielfach fehlerhafte Belehrungen über den Beginn einer Widerrufsfrist erteilt oder es wurde nicht auf die Rechtsfolgen eines Widerrufs korrekt hingewiesen. Ergänzende unverständliche Formulierungen wurden auch in diesem Zusammenhang von den Kreditinstituten verwendet oder es wurde schlichtweg keine oder die fehlerhafte Anschrift mitgeteilt, an die ein Widerruf zu richten war. Daneben existieren noch zahlreiche weitere Fehler in den Belehrungen, die diese unwirksam machen.“
Bei weiteren Fragen hinsichtlich des Widerrufs von Immobilienkreditverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 können sich Interessenten an Rechtsanwalt Kowalski von der Rechtsanwaltskanzlei Alt . Kemmler . Kowalski Rechtsanwälte Kanzlei im Münsterfeld in Fulda wenden. Weitere Informationen unter www.ra-alt.de. Die Kanzlei Alt. Kemmler. Kowalski Rechtsanwälte hat einen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt und konnte schon zahlreiche Verbraucher beim Widerruf von Kreditverträgen unterstützen.